Nachwuchswettbewerb

Nachwuchswettbewerb im Rahmen des Filmklang- Festivals

Richtlinien:

Zugelassen sind sowohl Einzelarbeiten als auch Gruppenarbeiten von Filmemacher*innen bis zu einem Alter von 30 Jahren aus Baden- Württemberg

Die Musik zum Video kann aus eigener Feder stammen, oder die Filmschaffenden können bereits vorhandene Musikstücke visualisieren, wobei sie dann dafür sorgen müssen, dass sie die Musik nutzen dürfen (Rechteübertragung)

Der Film muss mindestens 60 Sekunden lang sein und darf eine Gesamtlänge von 10 Minuten nicht überschreiten.

 

Eingereicht werden müssen:

  • eine Sichtungskopie als Datei per Download/USB-Stick oder Link
  • eine Synopsis des Films mit max. 300 Zeichen
  • eine vollständige und detaillierte Liste aller Mitwirkenden
  • mindestens ein Foto in guter Auflösung; mit der Einsendung des Fotos werden die Veröffentlichungsrechte für dieses Foto zu Werbe- und/oder Illustrationszwecken gewährt

Ist die Originalfassung nicht deutsch- oder englischsprachig, muss die Vorführkopie deutsch oder englisch untertitelt sein. Die Vorführkopie muss spätestens fünf Arbeitstage vor Festivalbeginn im Staufenkino Göppingen eintreffen

Zum Wettbewerb zugelassen sind Filme nur dann, wenn der Teilnehmende oder die Teilnehmergruppe über alle Rechte am eingereichten Videomaterial verfügt und das Video frei von Rechten Dritter ist. Ferner dürfen bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden; in der Regel ist es dazu erforderlich, dass die abgebildeten Personen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der entsprechenden Filmsequenzen zum Zwecke der Teilnahme am Wettbewerb erteilt haben.

 

Auf Aufforderung des Veranstalters oder der Jury hat der Wettbewerbsteilnehmende auch innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Wettbewerbs – diese Voraussetzungen nachzuweisen. Für die Verletzung der Rechte Dritter haftet ausschließlich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer/ die Teilnehmergruppe; sie/er stellt den Veranstalter diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

Ablauf Auswahl:

In der Vorauswahl werden fünf Musikvideos ausgewählt, die während des Filmklang- Festivals in einer öffentlichen Vorstellung im Staufenkino gezeigt und vom Publikum bewertet werden. Eine Vergütung der Projektion innerhalb des Filmklang- Festivals erfolgt nicht. Dafür erhält das Filmteam für diese spezielle öffentliche Vorführung bis zu fünf Freikarten.

Einsendeschluss ist der 15. Januar 2025. Bis zum 20. Januar erhalten Sie Bescheid, ob es Ihr Beitrag in die Endauswahl geschafft hat und im Programm gezeigt wird.

 

Mit der Einreichung erklärt sich die/der Einreichende mit oben genannten Wettbewerbsregelungen einverstanden.

Datenschutz, Rechtsweg:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Daten der Einreichenden werden vom Veranstalter zur Vorbereitung und Durchführung des Musikvideowettbewerbs gespeichert.

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